Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend nur noch „AGB“ genannt) dienen zur Regelung der gegenseitigen Vertragsbeziehungen zwischen dem Miniresort AMULET, das von Herrn Zdeněk Zahálka mit ständigem Wohnsitz in Chlumínská 34, 180 00 Praha 8, Geb.-Nr. 500914/358 (nachstehend nur noch Beherberger oder Gesellschaft genannt) betrieben wird und dem Klienten – einer natürlichen oder juristischen Person, die als Besteller eine Unterkunft im Miniresort AMULET bestellt (nachstehend nur noch Besteller genannt).

Für den Fall eines Widerspruchs zwischen den Vertragsbestimmungen, einschließlich standardisierter Verträge, und den Bestimmungen dieser AGB haben die Bestimmungen der Verträge Vorrang vor den Bestimmungen der AGB.

Diese AGB werden zum Bestandteil vorvertraglicher Vereinbarungen im Augenblick der Eröffnung der Verhandlungen zwischen Beherberger und Besteller, sowie zum Bestandteil der Verträge im Augenblick ihres Abschlusses.

Artikel I.
Vorvertragliche Vereinbarung

  1. Die vorvertragliche Vereinbarung umfasst die Bestellung von Dienstleistungen, die Vereinbarung ihrer Bedingungen und die Bestätigung der finalen Bestellung seitens des Beherbergers.
  2. Die Bestellung der Dienstleistungen muss in schriftlicher Form erfolgen, dabei muss eindeutig sein, wer sie tätigt und was deren Gegenstand ist (Art der Dienstleistung(en), Termine, Preise, usw.). 
  3. Durch die Unterzeichnung der Bestellung, ggf. durch eine bestätigende E-Mail, bringt der Beherberger seine Einwilligung in die Erbringung der bestellten Dienstleistungen im vereinbarten Umfang zum Ausdruck, in diesem Augenblick gilt der Vertrag als abgeschlossen.
  4. Wenn vom Besteller, oder ggf. einer von ihm beauftragten Person, nachträglich weitere Dienstleistungen bestellt werden, sind Beherberger und Besteller verpflichtet in Einklang mit diesem Artikel vorzugehen. Der Beherberger verpflichtet sich, sich bestmöglich zu bemühen, diese nachträglich gewünschten Dienstleistungen zu gewähren, kann dies jedoch nicht garantieren.

Artikel II.
Pflichten der Vertragsseiten

  1. Durch den Vertragsabschluss entsteht dem Beherberger die Pflicht, dem Besteller die im Vertrag definierten Dienstleistungen zu gewähren, der Besteller ist wiederum verpflichtet, diese Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und der Gesellschaft den vereinbarten Preis für ihre Erbringung zu bezahlen.

Artikel III.
Check-in

  1. Beim Check-in (Beherbergungsbeginn) hat sich jeder Gast durch seinen Personalausweis oder einen anderen Identitätsnachweis auszuweisen. Nach Erfüllung der angeführten gesetzlichen Pflichten, einschließlich Ausfüllung der Registrierungskarte (Vermerk für die Ausländerpolizei) wird der Gast durch das Rezeptionspersonal beherbergt, und er erhält weitere Informationen zur Beherbergung.
  2. Untrennbarer Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Beherbergungsordnung.
  3. Der Check-in (Beherbergungsbeginn) ist nach 15 Uhr des ersten Beherbergungstages möglich.

Artikel IV. Zahlungsbedingungen

  1. Wenn der Beherberger eine Anzahlung auf die bestellten Dienstleistungen verlangt, ist der Besteller verpflichtet, diese der Gesellschaft ordnungsgemäß, d.h. im Vertrag angeführter Höhe und Zahlungsfrist zu entrichten; unter der Entrichtung der Anzahlung ist die Gutschreibung des entsprechenden Betrags auf dem Bankkonto des Beherbergers zu verstehen, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Wenn die Anzahlung vom Besteller nicht binnen 2 Tagen bezahlt wird, behält sich der Beherberger das Recht vor, die vereinbarte Buchung zu stornieren und vom Besteller die entsprechenden Stornogebühren laut dem Artikel in diesen AGB zu verlangen.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Beherbergung zu bezahlen. Der Preis besteht aus einer Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises und der entsprechenden Restzahlung. Der Besteller verpflichtet sich, die Restzahlung auf das Konto oder in bar bei Beendigung der Beherbergung oder binnen einer Zahlungsfrist von 7 Tagen ab Beendigung der Beherbergung zu entrichten. Auf Wunsch stellt der Beherberger dem Besteller eine Rechnung aus. Jegliche Unstimmigkeiten im Steuerbeleg (Rechnung) müssen vom Besteller in schriftlicher Form beanstandet werden und dies binnen 5 Kalendertagen ab dessen Eingangsdatum. Für den Fall, dass der Beherberger die Beanstandung des Steuerbelegs (Rechnung) als berechtigt anerkennt, wird die Fälligkeit des gegenständlichen Steuerbelegs (Rechnung) ausgesetzt und der im beanstandeten Steuerbeleg (Rechnung) angeführte Betrag wird binnen der im neu ausgestellten Steuerbeleg (Rechnung) angeführten Zahlungsfrist fällig. Bei einem beanstandeten Steuerbeleg (Rechnung), bei dem der Beherberger die Beanstandung als unberechtigt ansieht, ist der gegenständliche Betrag binnen der im beanstandeten Steuerbeleg (Rechnung) angeführten Zahlungsfrist fällig.
  3. Die Zahlung gilt in dem Augenblick als getätigt, wenn sie auf dem Bankkonto des Beherbergers 2720175/0300 gutgeschrieben wird, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
  4. Für den Fall eines Zahlungsverzuges des Bestellers bei der Bezahlung der erbrachten Leistungen, ist der Beherberger berechtigt, vom Besteller außer der Zahlung des schuldigen Betrags zudem Verzugszins in Höhe von 0,5 % des schuldigen Betrags für jeden angebrochenen Verzugstag zu verlangen, beginnend mit dem ersten auf das Fälligkeitsdatum des Steuerbelegs (Rechnung) folgenden Tag, bis zu dessen völliger Entrichtung.
  5. Der Beherberger behält sich das Recht vor, eine beliebige Zahlung des Bestellers zur Begleichung seiner ältesten überfälligen Forderung/ältesten Forderungen gegenüber dem Besteller zu verwenden. Der Beherberger ist berechtigt, blockierte Finanzmittel zur Begleichung aller nicht bezahlten Beträge zu verwenden, die im Laufe des Aufenthalts und sowie auch nach der Abreise des Gastes entstanden sind.

Artikel V.
Stornobedingungen

  1. Unter einer Stornierung (Storno) ist die Annullierung, der Aufschub oder die Berichtigung einer bestätigten Bestellung zu verstehen.
  2. Der Besteller ist verpflichtet solch eine Stornierung in schriftlicher Form an die E-Mail-Adresse zu tätigen.
  3. Wenn der Besteller bestellte und bestätigte Dienstleistungen storniert, ist er verpflichtet, dem Beherberger Stornogebühren entsprechend den Bedingungen der jeweiligen Buchung zu entrichten; Berechnungsgrundlage für die Stornogebühren ist der Preis für die stornierten Dienstleistungen, inkl. MwSt. und zwar wie folgt:
    • Bei individuellen Buchungen:
      • Bis 14 Tage vor dem erwarteten Beherbergungsbeginn (Anreise): gebührenfrei
      • 7 Tage vor dem erwarteten Beherbergungsbeginn (Anreise): 100 % vom Preis der ersten Nacht.
      • 1-0 Tage vor dem erwarteten Beherbergungsbeginn (Anreise) oder bei Nichtankunft: 100 % vom Gesamtpreis der Beherbergung
    • Bei Gruppenbuchungen (2 und mehr Apartments):
      • Stornogebühren in Höhe von 25 % des Gesamtpreises für die bestellte Beherbergung und die Dienstleistungen hat der Besteller für den Fall zu entrichten, falls er die Stornierung der Bestellung 19 bis 20 Tage vor dem Anreisetermin (Beherbergungsbeginn) der Gruppe tätigt
      • Stornogebühren in Höhe von 50 % des Gesamtpreises für die bestellte Beherbergung und die Dienstleistungen hat der Besteller für den Fall zu entrichten, falls er die Stornierung der Bestellung 9 bis 5 Tage vor dem Anreisetermin (Beherbergungsbeginn) der Gruppe tätigt
      • Stornogebühren in Höhe von 100 % des Gesamtpreises für die bestellte Beherbergung und die Dienstleistungen hat der Besteller für den Fall zu entrichten, falls er die Stornierung der Bestellung 9 bis 5 Tage vor dem Anreisetermin (Beherbergungsbeginn) oder bei Nichtanreise der Gruppe tätigt.
  4. Unter dem Unterkunftspreis zu Zwecken dieser AGB ist der Preis für die Beherbergung, die zahlbaren Zusatzleistungen und MwSt. in gesetzlicher Höhe zu verstehen.
  5. Die Stornogebühren werden dem Besteller per Steuerbeleg (Rechnung) mit 10-tägiger Zahlungsfrist in Rechnung gestellt. Falls die Stornogebühr nicht ordnungsgemäß bezahlt wird, ist der Besteller verpflichtet, dem Beherberger über den der Stornogebühr entsprechenden Betrag hinaus Verzugszins in Höhe von 0,5 % des schuldigen Betrags für jeden angebrochenen Tag des Verzugs zu zahlen, beginnend mit dem ersten Tag, der auf das Fälligkeitsdatum der Gebühr folgt, bis zu deren völliger Entrichtung.

Artikel VI.
Beanstandungen von Dienstleistungen

  1. Beanstandungen der vom Beherberger erbrachten Dienstleistungen sind vom Besteller in schriftlicher Form an die E-Mail-Adresse zdenekzahalka@seznam.cz zu senden.Solch eine Beanstandung (Reklamation) muss unverzüglich nach Feststellung der Mängel der Dienstleistungen, spätestens jedoch an dem Tag geltend gemacht werden, der auf den letzten Tag folgt, an dem diese dem Besteller der gegenständlichen Dienstleistungen erbracht wurden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.

Artikel VII.
Vertragsrücktritt

  1. Jede der Vertragsseiten ist berechtigt, unter den Voraussetzungen und aus gesetzlich festgelegten oder vertraglich vereinbarten Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Der Beherberger ist dann berechtigt, mit augenblicklicher Wirkung vom Vertrag zurückzutreten (im ganzen Umfang, oder teilweise), wenn der Besteller den Vertrag auf schwerwiegende Weise verletzt, oder wiederholt gegen irgendeine seiner vertraglichen Pflichten verstößt, oder wenn der Besteller bei der Zahlung irgendeines ausstehenden Betrags über 10 Tage nach Fälligkeitstermin in Verzug ist.

Artikel VIII.
Rechtsprechung

  1. Beherbergte Gäste sind berechtigt, einen Antrag auf die außergerichtliche Beilegung solch eines Streites beim zuständigen Subjekt für außergerichtliche Verbraucherstreitbeilegungen zu stellen, welches ist:
    Tschechische Handelsinspektion
    Zentralinspektorat – Abteilung ADR
    Štěpánská 15
    120 00 Praha 2
    Email: adr@coi.cz
    Web: https://adr.coi.czDie Tschechische Handelsinspektion ist die Aufsichtsbehörde, welche die Aufsicht über den Verbraucherschutz ausübt und gemäß Gesetz 64/1986 Slg., über die Tschechische Handelsinspektion, im Wortlaut späterer Vorschriften und sonstiger Rechtsvorschriften, vorgeht. Die Webseite der Tschechischen Handelsinspektion ist www.coi.cz.
  2. In Einklang mit der Bestimmung des § 1837, Buchstabe j) von Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, entsteht dem beherbergten Gast kein Recht auf den Rücktritt vom Beherbergungsvertrag, wenn die Beherbergungseinrichtung ihre Leistung zum festgelegten Zeitpunkt gewährt.

Artikel IX.
Einwilligung in die Zusendung kommerzieller Angebote

  1. Der Besteller willigt in die Zusendung kommerzieller Angebote durch den Beherberger ein, die dieser in Einklang mit Gesetz Nr. 480/2004 Slg., über einige Dienstleistungen von Informationsgesellschaften, tätigt. Der Besteller erteilt seine ausdrückliche Einwilligung in die Zusendung geschäftlicher Mitteilungen an seine E-Mail-Adresse ein und dies allein schon durch die Absendung des Anfrageformulars auf der Website des Beherbergers. Diese Zustimmung kann der Besteller jederzeit widerrufen.

Artikel X.
Höhere Gewalt

  1. Wenn der Beherberger trotz aller erdenklicher Mühe infolge höherer Gewalt nicht imstande ist, den vereinbarten Bedingungen gerecht zu werden, ist er ohne Weiteres berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Vertragsseiten nicht anders übereinkommen. Unter höherer Gewalt ist namentlich die Zerstörung von Apartments und deren Einrichtung aufgrund von Naturkatastrophen zu verstehen, im Falle von höherer Gewalt ist der Besteller nicht berechtigt, gegenüber dem Beherberger Sanktionen oder äquivalente Ansprüche geltend zu machen.

Artikel XI.
Sonstige Vereinbarungen

  1. Die Vertragsseiten nehmen zur Kenntnis, dass sich die Haftung des Beherbergers, Bestellers und auch der Klienten des Bestellers an die Bestimmungen des § 2894 ff., Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch halten. Schäden werden in Geld erstattet, sofern dies die Vertragsseiten nicht anders vereinbaren. Für den Fall, dass der Schaden von Klienten des Bestellers verursacht wird und diese Klienten den verursachten Schaden nicht erstatten, verpflichtet sich der Besteller den Schaden genauso zu erstatten, als wenn er ihn selbst verursacht hätte.
  2. Der Beherberger ist berechtigt, bei der Ankunft des Klienten eine Garantie in Form einer Vorautorisation der Kreditkarte, oder ggf. einer Anzahlung (Kaution) in bar zu verlangen. Die Gesellschaft verpflichtet sich, dem Klienten diese Kaution, oder ggf. deren Teil bei seiner Abreise und nach Abwicklung aller Forderungen laut diesem Absatz, zurückzuerstatten.
  3. Wenn der Beherberger das Verhalten des Bestellers oder seiner Klienten als groben Verstoß gegen die Beherbergungsordnung des Hotels ansieht, ist der Beherberger berechtigt, nach Erörterung der ganzen Angelegenheit mit dem Besteller, die Beherbergung des Bestellers, ggf. seiner Klienten zu beenden und dies ersatzlos, oder ggf. ohne Einschränkung seines Rechts, die Beherbergung in Rechnung zu stellen.Der Besteller erteilt ausdrücklich seine Einwilligung, dass der Beherberger in Einklang mit einschlägigen, allgemeingültigen Rechtsvorschriften, namentlich mit Gesetz Nr. 101/2000 Slg., Ges. über den Schutz personenbezogener Daten und die Änderung mancher Gesetze, berechtigt ist, sämtliche Informationen und Daten, die ihm dieser zu Zwecken der Bearbeitung seiner Bestellung zur Verfügung gestellt hat, zu verarbeiten und zu speichern.
  4. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass der Beherberger weder für den Verlust, noch Beschädigung von Wertsachen haftet.
  5. In allen Räumlichkeiten besteht strenges Rauchverbot. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot ist der Beherberger berechtigt, den Gästen einen Betrag von 200 € wegen Gefährdung der Brandsicherheit und für die Tiefenreinigung dieser Räume zu berechnen.
  6. Persönliche Sachen, die der Gast im Hotel vergisst, werden diesem per Nachname mit der tschechischen Post auf dessen Kosten zugeschickt.
  7. Alle Geldbeträge werden in CZK gebildet. Der Wechselkurs für die Fremdwährungen richtet sich nach dem jeweiligen Tageskurs der Tsch. Nationalbank (ČNB). Im Falle jeder Kreditkartenzahlung kann der Wechselkurs in Abhängigkeit von dem von der Bank verwendeten Kurs abweichen.
  8. Der Beherberger ist berechtigt, blockierte Finanzmittel zur Begleichung aller nicht bezahlten Beträge zu verwenden, die im Laufe des Aufenthalts und sowie auch nach der Abreise des Gastes entstanden sind.

Artikel XII.
Abschließende Bestimmungen

  1. Diese AGB werden am 1.12.2023 gültig und wirksam.